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1. Das Leben vor der Geburt
a) Wann beginnt das menschliche Leben?
b) Wie entwickelt sich das menschliche Leben?
2. Abtreibungszahlen
3. Gesetzeslage
4. Abtreibungsmethoden
a) Bis zum dritten Monat
Absaugen und Ausschaben
Abtreibungspille (Mifegyne)
b) Spätabtreibung
5. Folgen der Abtreibung
a) Körperliche Folgen
b) Seelische Folgen (PAS)
Gibt es Hilfe?
c) Das Post-Abortion-Survivor-Syndrome
6. Alternativen zur Abtreibung
7. FAQs (häufig gestellte Fragen)
Gibt es Ausnahmen?
Bei Todesgefahr?
Bei Behinderung?
Bei Vergewaltigung?
Strafe auf Abtreibung?
Sind wir Überbevölkert?
Was sagt die Kirche zur Abtreibung?

1. Das Leben vor der Geburt

a) Wann beginnt das menschliche Leben?

BefruchtungDas menschliche Leben beginnt zum Zeitpunkt der Empfängnis. Wenn Ei- und Samenzelle verschmelzen, entsteht ein neuer lebender Mensch.
Alle Eigenschaften des Lebens treffen auf die befruchtete Eizelle zu. Diese Eigenheiten sind zum Beispiel Abgrenzung von der Umwelt, Stoffwechsel, Vermehrungsfähigkeit, Wachstum, Reizbarkeit und Reizbeantwortung.

Die durch Verschmelzung entstandene Zelle trägt die Information für die ganze folgende Entwicklung in sich. Alle Milliarden Zellen, aus denen der Körper besteht, gehen aus dieser einen Zelle hervor. Die gesamte Erbinformation ist darin enthalten. Nicht nur ihre Zugehörigkeit zur menschlichen Rasse, sondern sogar Geschlecht, Augenfarbe und viele andere Merkmale. Von Anfang an ist das Ungeborene also eine einzigartige und unwiederholbare menschliche Person.

Die Entwicklung des Kindes verläuft fließend. Die Befruchtung ist das einzige gravierende Ereignis. Es gibt keinen anderen Zeitpunkt, an dem der Beginn des Lebens bewiesen werden könnte.

Der Mensch entwickelt sich nicht zum Menschen, sondern als Mensch. Er wird nicht Mensch, sondern ist Mensch... in jeder Phase seiner Entwicklung, von der Befruchtung an. - Prof. Dr. med Erich Blechschmidt, Embryologe

b) Wie entwickelt sich das ungeborene Kind?

Einnistung12 - 24 Stunden nach der sexuellen Vereinigung: Verschmelzung von Ei- und Samenzelle.

5. - 12. Tag: Das Kind nistet sich in die Gebärmutterschleimhaut ein. Dieser Vorgang heißt Nidation. Eine enge Beziehung zwischen Mutter und Kind nimmt ihren Anfang. Das Kind wird von der Mutter ernährt, es besitzt aber einen von der Mutter getrennten Blutkreislauf.
15. Tag: Die ersten Blutgefäße zeigen sich. Das Kind ist 1,5 mm groß.
18. Tag: Das Gehirn wird angelegt.
21. Tag: Das Herz beginnt zu schlagen.

42 Tage6. Woche: Das Kind kann schon Arme und Hände bewegen. Bald darauf ist es fähig, die Nabelschnur zu umfassen.

8. Woche: Das Ende der Embryonalzeit. Von nun an spricht man von einem Fötus. Das Kind ist drei Zentimeter groß und wiegt zehn Gramm. Alle Organe sind angelegt, sogar Zehen, Brustwarzen, Augenlieder und Scheitel sind schon vorhanden. Bewegungsmuster lassen sich bereits durch Ultraschall erkennen. Das Wachstum wird stark eingebremst. Würde das Kind im selben Tempo weiterwachsen, so käme es mit 14 Tonnen auf die Welt.

9. Woche: Der Tastsinn ist ausgeprägt. Durch Berührungserlebnisse wird das Nervensystem gegliedert. Es entwickeln sich verschiedene Reflexe:

  • Auf Berührung der Lippen reagiert das Kind mit Bewegungen am ganzen Körper.
  • Die Hände schließen sich bei Berührung der Handflächen.
  • Der Kopf wendet sich bei Berührung der Wange dem Reiz zu (Rooting Reflex).

Fusserl12. Woche: Das Kind ist acht Zentimeter groß und wiegt 30 Gramm. Die Entwicklung der Körperfunktionen ist abgeschlossen. Es kann die Stirn in Falten legen und die Augenbrauen heben. Geschlecht und Fingernägel sind erkennbar. Es ist sensibel auf Empfindungen und Erlebnisse der Mutter. Es reagiert auf Musik und ist sogar lernfähig. Der Geschmacksinn ist ausgeprägt. Das Kind schluckt mit Genuss das süßliche Fruchtwasser und lutscht bereits am Daumen.

BIS ZU DIESEM ZEITPUNKT KANN IN ÖSTERREICH EIN KIND OHNE BEGRÜNDUNG ABGETRIEBEN WERDEN.

15 Wochen4. Monat: Das Baby kann greifen, schwimmen und Purzelbäume schlagen. Es kann an der Nabelschnur ziehen, was ihm nicht unbedingt gut bekommt. Seine Bewegungen sind erstmals für die Mutter fühlbar. Es entwickelt seinen eigenen Schlafrhythmus, der zum Leidwesen der Mutter nicht immer mit ihrem übereinstimmt.

6. Monat: Haare und Wimpern beginnen zu wachsen. Ab der 26. Woche ist das Kind bereits außerhalb der Gebärmutter lebensfähig, denn zu diesem Zeitpunkt wird eine Flüssigkeit gebildet, die die Entfaltung der Lungenbläschen ermöglicht.

8. Monat:

  • Das Kind wiegt 1,5 bis 2,2 kg.
  • Es ist 35 bis 40 cm groß.
  • Es bewegt sich bewusst koordiniert.
  • Es nimmt Licht wahr.
  • Es reagiert auf Geräusche.
  • Es hat Haare.
  • Seine Haut ist durch die sogenannte 'Käseschmiere' vom Fruchtwasser geschützt.

lustiges Baby9. Monat: Nach einer kräftigen Gewichtszunahme lösen Hormone die Geburt aus.

2. Wieviele Abtreibungen gibt es?

Geburten: ca. 80.000 pro Jahr
Abtreibungen: ca. 27.000 - 84.000 pro Jahr

In Österreich beträgt die Überlebenschance eines ungeborenen Kindes nur 50 bis 70%. Die Gebärmutter ist dadurch der gefährlichste Ort der Welt.
Weltweit schätzt die WHO die Zahl der Abtreibungen auf 50 bis 60 Millionen pro Jahr.
Das entspricht der Zahl der Opfer, die der Zweite Weltkrieg in seiner siebenjährigen Dauer forderte.

In Österreich gibt es keine offiziellen statistischen Erhebungen über die Anzahl der Schwangerschaftsabbrüche. Diese Zahlen werden daher aus dem Vergleich mit anderen Ländern geschätzt. Bedenkt man die Möglichkeit der Frühabtreibungen, die nicht erfasst werden können, erhöht sich die Anzahl der Abtreibungen beträchtlich.

3. Was sagt das Gesetz?

Paragraph 96 des Strafgesetzbuches (StGB) sieht bei einem Schwangerschaftsabbruch für den Täter (z.B. Arzt) eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren und für die Mutter von bis zu einem Jahr vor. Laut Paragraph 97 ist die Tat jedoch nicht strafbar,
"wenn der Schwangerschaftsabbruch
  1. innerhalb der ersten drei Monate nach Beginn der Schwangerschaft
  2. nach vorhergehender ärztlicher Beratung
  3. von einem Arzt
vorgenommen wird."

In folgenden Fällen ist Abtreibung sogar bis zur Geburt straffrei:

  • Wenn nur durch den Abbruch eine ernste Gefahr für das Leben oder ein schwerer Schaden für die körperliche und seelische Gesundheit der Mutter abgewendet werden kann.
  • Wenn ernste Gefahr besteht, dass das Kind geistig oder körperlich schwer geschädigt sein wird.
  • Wenn die Mutter zur Zeit der Empfängnis unmündig, also unter 14 war.

Die Probleme der Fristenregelung sind unter anderem folgende:
  • Das ungeborene Kind ist in den ersten drei Monaten vogelfrei. Dies ist ein Verstoß gegen das Recht auf Leben jedes Menschen und ermöglicht die enorme Anzahl an Abtreibungen.
  • Fahrlässige Abtreibung ist nicht strafbar. Der Arzt kann also sagen, er hätte nur ein behindertes Kind eliminieren wollen.
  • Die vom Gesetz verlangte ärztliche Beratung kann von jedem beliebigen Arzt durchgeführt werden, z. B. auch vom Abtreiber selbst, der an der Abtreibung verdient.
  • Es gibt keine Statistiken, was eine anonyme Motivforschung und konkrete Hilfeleistung erschwert.
  • Das Abtreibungsgesetz verursacht eine Bewusstseinsänderung in der Bevölkerung. Je länger das Gesetz in Kraft ist und als 'normal' gilt, desto mehr schwindet das Unrechtsbewusstsein.

4. Wie verläuft eine Abtreibung?

a) Abtreibung bis zum dritten Monat

Absaugen und Ausschaben

Der Arzt führt ein kräftiges Saugrohr in den Uterus ein, womit er den Körper des Kindes zerreißt und absaugt. Falls der Kopf zu groß ist, muss er vorher mit einer Zange zerdrückt werden. Danach werden die Überreste des Opfers ausgeschabt. Die meisten Abtreibungen werden auf diese Art durchgeführt. Sie wird gewöhnlich um die 12. Woche angewandt.
Der berüchtigte Abtreiber Dr. Nathanson hat eine solche Abtreibung auf Ultraschall aufgezeichnet. Die Aufnahme zeigt, wie das Baby verzweifelt versucht, vor dem Saugrohr zu fliehen und mit seinen Ärmchen und Beinchen um sich schlägt. Man sieht, wie sich die Herzfrequenz erhöht und wie das Kind kurz vor seinem Tod den Mund aufreißt, als würde es schreien. Deshalb heißt dieser Film "Der Stumme Schrei".

Abtreibungspille (Mifegyne)

Die umstrittene Abtreibungspille, mit der Kinder bis zur siebten Woche getötet werden können, wurde 1999 in Österreich eingeführt. Der Mutter werden im Krankenhaus unter Aufsicht des Abtreibers drei Tabletten verabreicht. Das darin enthaltene Antihormon wirkt dem Hormon Progesteron, welches für die Erhaltung der Schwangerschaft notwendig ist, entgegen. Der Körper der Frau glaubt also, es würde kein Kind existieren.

  • Die Gebärmutterschleimhaut wird abgebaut und die Ernährung gestoppt.
  • Nach 48 Stunden ist das Kind meist tot.
  • Durch das Hormon der Pille oder durch zusätzlich verabreichtes Prostaglandin wird die Austreibung des meist toten Kindes eingeleitet.

Gefahren:

  • Durch den erhöhten Zeitdruck hat die Mutter kaum eine Möglichkeit, Alternativen zur Abtreibung zu erwägen.
  • Die Mutter wird durch den großen Blutverlust und eventuell auftretende Infektionen gefährdet.
  • Der zweitägige Todeskampf des Kindes wird von der Mutter hautnah miterlebt. Das ist normalerweise für Frauen ein traumatisches Erlebnis, und schädigt die seelische Gesundheit der Frauen oft schwer.
  • Die Mutter kann leichter durch die Umgebung und den Partner unter Druck gesetzt werden, da es sich ja "nur noch" um das Schlucken von drei Pillen handelt.
  • Das Kind wird wie eine Krankheit behandelt: Mit einem «Medikament'.

b) Spätabtreibung bis zum neunten Monat

Abtreibung durch 'Kaiserschnitt'

Das Kind wird chirurgisch aus der Gebärmutter entfernt, weil andere Abtreibungsmethoden in diesem Stadium für die Mutter gefährlich wären. Es wird nun entweder liegengelassen, bis es stirbt, oder vom Abtreiber umgebracht. Alle Babys dieses Alters bewegen sich, sie atmen und manche schreien sogar.

Prostaglandin-Hormon-Methode

Die Injizierung des Hormons Prostaglandin löst eine künstliche Fehlgeburt aus. Falls das Kind die Austreibung überlebt, wird es dem Tod überlassen. Eine Abtreibung dieser Art kann zu jeder Zeit der Schwangerschaft durchgeführt werden. Ein reuiger Abtreiber berichtet:
"Wenn man, wie ich, erlebt hat, dass der intakte ... Körper des Ungeborenen ans Tageslicht befördert wird und plötzlich in der Schale vor einem liegt, so weiß man, dass es sich bei diesem Tun um die Tötung eines Menschen handelt. Der Embryo ... schlägt für einige Sekunden voller Verzweiflung... mit seinen Gliedern um sich, ehe sein eben noch rosiger Körper leichenblass wird, ein Zittern über ihn geht, sein Herz aufhört zu schlagen und er seine Ärmchen und Beinchen zum letzten Mal ausstreckt."

Abtreibung durch Salzlösung

Gianna Jessen - durch Salzlouml;sung abgetriebenGianna Jessen hat ihre eigene Abtreibung überlebt. 1977 versuchte ihre Mutter, sie im Alter von acht Monaten durch Salzlösung abzutreiben. Die Fruchtblase wurde punktiert, das Fruchtwasser abgelassen und stattdessen eine Salzlösung eingeführt. Als Gianna mit schweren Verätzungen lebendig zur Welt kam, floh die Krankenschwester mit ihr in ein nahegelegenes Krankenhaus. Gianna überlebte und wuchs bei Pflegeeltern auf. Heute legt sie in der ganzen Welt Zeugnis für die ungeborenen Kinder ab.


Teilgeburtsabtreibung

Diese Methode zeigt die grausame Realität der Abtreibung besonders deutlich: Der Arzt greift das Baby mit einer Zange und entbindet es bis auf den Kopf. Er steckt eine Schere in den Schädel des Kindes. Dadurch entsteht ein Loch, in das er daraufhin einen Saugschlauch einführt und das Gehirn absaugt. Die vorher noch um sich schlagenden Glieder des Kindes hängen mit einem Mal bewegungslos herab. Diese Art der Abtreibung fällt nur deswegen nicht unter die Kategorie "Kindermord", weil der Kopf des Kindes noch nicht geboren ist.

5. Was sind die Folgen der Abtreibung

Bei einer Abtreibung gibt es zwei Opfer: das Kind und die Mutter. Das Kind bezahlt die Abtreibung mit seinem Leben. Für die Mütter entstehen oft schwere und langwierige Leiden. Immer öfter berichten auch Väter, mit der Abtreibung ihres Kindes nicht fertig zu werden. Geschwister leiden oft unter dem sogenannten 'Survivor Syndrome': "Warum hat meine Mutter nicht mich abgetrieben?"

a) Was sind die körperlichen Folgen?

Eine Abtreibung verursacht oft körperliche Verletzungen. Sie ist ein brutaler Eingriff in die Vorgänge der Natur, die das Kind zu schützen versucht. Dabei kann durch das Werkzeug des Abtreibers außer dem Kind auch die Gebärmutter verletzt werden. Eine weitere Gefahr sind Infektionen, wenn das Kind nicht vollständig entfernt wird. Die am häufigsten auftretenden Probleme sind:

Frühfolgen:

  • Blutungen
  • Verbleiben von Geweberesten in der Gebärmutter
  • Entzündungen/Infektionen von Gebärmutter und Eileitern
  • Durchstoßung der Gebärmutter
  • Narkosezwischenfälle

Spätfolgen:

  • Unfruchtbarkeit
  • Schwäche des Gebärmutterhalses
  • Erhöhte Fehl- und Frühgeburtenrate
  • Blutungen in der Schwangerschaft und mangelhafte
  • Rückbildung der Gebärmutter treten im Wochenbett häufiger auf

b) Was sind die seelischen Folgen?

Was ist ein Trauma?

Wenn eine Frau ihre Abtreibung als schwere seelische Schädigung erfährt, spricht man in der Psychologie vom «Post-Abortion-Syndrome' (Syndrom nach der Abtreibung).

Ursachen eines Traumas: In einer bedrohlichen Lage reagiert der Betroffene im Normalfall mit dem «Kampf-Flucht'-Mechanismus. Wenn er die Gefahr weder durch Kampf noch Flucht überwinden kann, sondern ihr hilflos unterliegt, entsteht ein Trauma.
Körperverletzung, sexuelle Gewalt oder der Tod eines Mitmenschen sind Umstände, die zu einem traumatischen Erlebnis führen. Auswirkungen eines Traumas: Der Betroffene unterliegt einer bedrohlichen Situation wehrlos. Die bereitgestellte Energie für die Überwindung der Gefahr kommt nicht zum Einsatz, und die Handlung wird als 'abgebrochen' erlebt. Die Erfahrung verankert sich im Gedächtnis und tritt über lange Zeit hin immer wieder zu Tage.

Was sind die Symptome?

Man kennt das Post-Abortion-Syndrome durch das Zeugnis vieler abtreibungs-geschädigter Frauen. Am häufigsten sind dabei folgende Leiden:
Posttraumatische Belastungsstörung: Flashbacks [63%], Alpträume
"Schreckliche Alpträume quälen mich seither jede Nacht. Darüber darf ich aber nicht sprechen. Tote Kinder - wohin ich sehe." - P.S.
Depressionen [88%] bis hin zu Selbstmordversuchen [28%]
"«Das ist ja noch gar nichts', hatten Arzt und Beraterin gesagt. Dass es doch etwas gewesen war, merkte ich zu spät, als sich mein Kind wie ein Schatten auf meine Seele legte. Das Trauma der Abtreibung zerstörte mein Leben."- B.G.
Stimmungsschwankungen, Weinkrämpfe, hysterische Anfälle [51%]
"Bei jeder Menstruation werde ich an das Kind erinnert und das ganze Theater wiederholt sich: Migräne, Angst, Schmerzen, endloses Weinen! Ich krieg' es einfach nicht in den Griff." - H.R.
Angstzustände, Schlaflosigkeit Schuld-, Reuegefühle, Selbstvorwürfe [85%]
Absterben des Gefühlslebens
"Ich komme mir wie ein Roboter vor und tue mechanisch meine Arbeit. Mich freuen oder lachen - aber auch weinen kann ich nicht mehr. Alles egal." - A.G.S.
Beziehungsstörungen: 70% der Paare trennen sich innerhalb eines Jahres nach der Abtreibung.
Psychosomatische Erkrankungen

Von verschiedenen Studien weiß man, dass viele Frauen kein zweites Mal abtreiben würden und dass sich die Mehrheit anders entschieden hätten, wenn man ihnen Hilfe angeboten hätte.

Leiden alle Frauen unter dem PAS?

Nicht alle Frauen geben an, unter den Folgen der Abtreibung zu leiden. Das kann unter anderem folgende Gründe haben:
  • Die seelischen Abtreibungsfolgen manchmal gar nicht oder erst viele Jahre später auf.
  • Viele Frauen leiden unter psychischen und psychosomatischen Problemen, ohne dass sie diese mit der Abtreibung in Verbindung bringen.
  • Das PAS ist ein Tabu-Thema. Betroffene Mütter wagen oft nicht, darüber zu sprechen, weil sie die meist berechtigte Angst haben, nicht verstanden zu werden.
Oft findet man Frauen mit Abtreibungserfahrung unter den militantesten Abtreibungsbefürwortern. Folgender Grund kann dafür verantwortlich sein: Eine Abtreibung verursacht oft einen Zustand innerer Verhärtung. Sie wird bewusst verharmlost und das Leid wird verdrängt, um sich die Schuld nicht eingestehen zu müssen.

"Fünfmal habe ich abgetrieben. Es war wie ein Zwang: Schwanger und Abbruch. Als wollte ich beweisen, Abtreibung sei harmlos. Beim sechsten Kind konnte ich es nicht noch einmal tun, obwohl meine Lage unverändert schlecht war. Ich musste dieses Kind bekommen! Heute bin ich eine Ruine von 33 Jahren!" - S.W.

Gibt es nach Abtreibung noch Hilfe?

Es gibt Selbsthilfegruppen für betroffene Frauen, wo versucht wird, die Abtreibung gemeinsam aufzuarbeiten, z.B. Rahel in Deutschland. Die Probleme der Frauen werden nicht tabuisiert, sondern offen besprochen. Viele Frauen versöhnen sich mit ihrem abgetriebenen Kind, indem sie ihm einen Namen geben und es symbolisch begraben. Immer hilft die Erfahrung der Versöhnung mit Gott in der Beichte.

Eine Methode der Aufarbeitung ist auch das Schreiben von Gedichten:

Mein Kind ich suche Dich
in meinen Gedanken. - Zu spät!
Mein Kind ich suche Dich
in meinen Träumen. - Zu spät!
Wo bist Du?
Mein Kind, werde ich Dich je finden?
Wird meine Sehnsucht je gestillt?
Wer bist Du?
Mein Kind, ich taste
nach Deinem kleinen Gesicht,
Deinen Augen, Deinem Mund.
Wie bist Du?
Mein Kind, unwiederbringlich vorbei -
Die letzte Chance zu leben.
Unvollendet bleibst Du,
mein kleiner, nie geborener Schatz.
Aus deiner Möglichkeit
wird niemals Wirklichkeit.
- Zu spät!

c) Leiden auch die Geschwister?

Etwa die Hälfte aller lebenden Kinder haben abgetriebene Geschwister. Viele waren selbst in Gefahr abgetrieben zu werden. Das Wissen zufällig überlebt zu haben geht an den meisten nicht spurlos vorüber. Gemäß einer Studie von Dr. Philip Ney, Professor für Medizin und Psychiatrie in Kanada, erahnen die meisten Abtreibungs-Überlebenden ihre Geschichte. Manchmal erfahren sie davon, wenn sie ihre Eltern darüber sprechen hören. In vielen Fällen wissen die Kinder jedoch intuitiv, dass in der Familie etwas nicht stimmt. Sie träumen von fehlenden Geschwistern und spielen in ihren Gedanken mit ihnen. Viele leiden unter dem bedrückenden Gefühl der ständigen Anwesenheit eines Zweiten. Eine junge Frau erzählte, dass sie Angst hatte in den Spiegel zu schauen, weil sie dachte, es würde ihr jemand anderer darin begegnen. "Ich spürte, dass mir etwas sehr nahe war, fast ein Zwillingsbruder."

6. Was sind die Alternativen zu einer Abtreibung?

Hilfe für Mütter in Not
Die beste Lösung ist, einen Weg zu finden, das Kind selbst aufzuziehen. Das ist dank des Kindergeldes und eines Netzes von Hilfsstellen fast immer möglich. Für finanzielle oder rechtliche Probleme, bei Obdach- oder Arbeitslosigkeit gibt es Beratungsstellen, welche die notwendigen Mittel zur Verfügung stellen können. Viele junge Frauen haben es geschafft, in schwierigen Situationen ein Kind zur Welt zu bringen und aufzuziehen. Ihr Mut und Erfolg beweisen, dass es immer einen Weg für das Leben gibt.

Adoption
Viele Adoptiveltern warten auf ein Kind, aber nur sehr wenige Mütter geben ihr Kind zur Adoption frei. Absurderweise sieht die Gesellschaft Adoption oft als ein größeres Übel, als Abtreibung. Im Gegensatz zu einer Mutter, die ihr Kind abtreibt, muss die Mutter die ihr Kind zur Adoption freigibt, oft mit abwertenden Reaktionen rechnen. Dennoch ist die Adoption aus drei Gründen eine gute und zukunftsreiche Lösung:

  • Das Kind darf leben und wächst bei liebenden Eltern auf.
  • Die Mutter weiß ihr Kind in guten Händen. Obwohl es schwer ist, ein Kind hergegeben zu haben, ist es noch viel schwerer, ihm das Leben genommen zu haben.
  • Der Adoptivfamilie ist ihr Kinderwunsch erfüllt.

Pflegefamilie
Wenn die Mutter sich nicht für eine Adoption entscheiden möchte, das Kind aber auch nicht selbst aufziehen kann, gibt es die Pflegefamilie als Zwischenlösung. Im Gegensatz zur Adoption ist diese Entscheidung nicht endgültig. Die Mutter kann in Kontakt mit ihrem Kind bleiben und es z.B. nach der Ausbildung wieder zu sich nehmen, sie kann sich aber auch nachher noch für eine Adoption entscheiden. Somit hat sie länger Zeit, diese für ihr Leben so wesentliche Entscheidung zu treffen.

7. Fragen und Antworten

a) Darf man über das Leben eines anderen verfügen?

Jeder Mensch, ob behindert oder gesund, schwarz oder weiß, geboren oder ungeboren, besitzt den gleichen Wert und die gleiche Würde. Dies gilt ausnahmslos für jedes menschliche Leben von der Empfängnis an. Lange Zeit hielt man Schwarze für minderwertig und versklavte sie. Im Dritten Reich hielt man Juden, Zigeuner und Behinderte für minderwertig und vergaste sie. Heute entsetzt man sich zurecht über diese Übel, aber dennoch hält man ungeborenes Leben für minderwertig und glaubt, frei darüber verfügen zu dürfen. Da aber jedes Leben gleich viel wert ist, hat nicht ein Mensch das Recht, über das Leben eines anderen Menschen zu entscheiden, ganz gleich, ob dieses schon geboren oder noch im Mutterleib ist. Laut Artikel drei der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte hat jeder Mensch ein Recht auf Leben. Dieses Recht ist das fundamentalste, da es alles übrige erst möglich macht.

b) Was ist gerecht?

Die Bedürfnispyramide von Maslow zeigt, wie man gerecht zwischen verschiedenen Gütern abwägt. Die dargestellten Güter haben verschiedene Wichtigkeitsgrade, wobei das Leben am grundlegendsten ist. Jeder Mensch hat eine solche Bedürfnishierarchie, also sowohl die Mutter als auch das Kind. Es ist nicht gerecht, etwas aus dem unteren Bereich eines anderen Menschen zu opfern, um sich selbst ein Bedürfnis aus dem oberen Bereich zu erfüllen. Man hat zum Beispiel nicht das Recht, sich selbst zu verwirklichen (Ausbildung, Urlaub, Karriere), wenn dabei seinem Kind das grundlegendste Bedürfnis, nämlich das Leben, verweigert wird. Es dürfen also keine schrägen, sondern nur gerade Linien gezogen werden. Diese Überlegung lässt sich auf alle Abtreibungsgründe anwenden.

c) Gehört Abtreibung zur Freiheit der Mutter?

Es liegt nicht in der Freiheit der Eltern, ihr Kind abzutreiben, denn die Freiheit des einen Menschen hört dort auf, wo die Freiheit des anderen beginnt. Eine Abtreibung verletzt nicht bloß die Freiheit einer anderen Person, sondern vernichtet sie völlig. Dem Kind wird dabei nicht nur die Freiheit geraubt, sondern auch das Leben, die Grundlage jeder Freiheit.

d) Ist Abtreibung "Privatsache"?

Abtreibung ist also keine Privatangelegenheit und nicht nur eine Sache der Moral. Sie ist in erster Linie eine Ungerechtigkeit, weil dabei einem unschuldigen, gleichwertigen Menschen das Recht auf Leben verwehrt wird. Es genügt deswegen nicht, Abtreibung abzulehnen, sondern sie muss mit allen Kräften verhindert werden. Zum Vergleich: Ein betrunkener Mann schlägt auf ein Kind ein, das sich nicht helfen kann. Hier reicht es nicht, dagegen zu sein, sondern wir haben als Mitmenschen die Pflicht, dem Kind zu helfen, soweit es möglich ist.

e) Können Männer mitreden?

Mann und Frau tragen die Verantwortung für das Kind gemeinsam. Weil die Mutter das Kind in ihrem Leib trägt, versucht sich der Vater oft elegant aus der Affäre zu ziehen, indem er ihr die Entscheidung alleine überlässt. Alleine gelassen zu werden, ist aber genau das, was die Mutter in dieser Situation am wenigsten braucht. Es ist die Pflicht eines Vaters, zu seinem Kind zu stehen, indem er die Mutter mit allen Mitteln unterstützt und bestärkt.

f) Gibt es Ausnahmen?

Wenn das Leben der Mutter in Gefahr ist?
Dank der modernen Medizin gibt es diesen Fall heutzutage in Österreich nicht mehr. Das heißt, eine direkte Abtreibung ist nie der einzige Weg, das Leben der Mutter zu retten.
Es gibt aber Krankheiten, die nur durch Therapien geheilt werden können, an denen das ungeborene Kind eventuell stirbt, z.B. Chemotherapie bei Krebs oder das Entfernen des Eileiters bei einer Eileiterschwangerschaft. Hier wird der Tod des Kindes nicht beabsichtigt, sondern nur als trauriger Nebeneffekt geduldet. Es ist die Aufgabe der Ärzte, alles mögliche zu tun, um beide Leben zu retten.

Wenn das Kind behindert ist?
Im zweiten Weltkrieg wurden Behinderte als "lebensunwert" betrachtet. Heute sollten wir jedoch aus diesem Irrtum gelernt haben und mehr denn je das gleiche Lebensrecht für Behinderte fordern.
Behinderte Kinder sind nicht nur eine Belastung, sondern oft auch eine Bereicherung. Durch ihre offene und fröhliche Art können zur Freude für die ganze Familie werden. Die Eltern und Geschwister lernen Opferbereitschaft und soziales Engagement. Eine Behinderung kann vor der Geburt nur sehr unsicher festgestellt werden.

Ein Beispiel: Welchen Rat würdet ihr einer Familie mit folgender Vergangenheit geben: Der Vater hat Syphilis, die Mutter Tuberkulose. Die haben bereits vier Kinder; davon ist das Erste blind, das Zweite gestorben, das Dritte taubstumm und das Vierte tuberkulös wie die Mutter. Die Mutter erwartet ein fünftes Kind, die Eltern wären zu einer Abtreibung bereit, wenn ihr ihnen dazu ratet... Ihr seid der Meinung, das Kind sollte in diesem Fall abgetrieben werden? - Dann habt ihr soeben beschlossen, Beethoven zu töten...

Wenn die Mutter vergewaltigt wurde?
Ein Unrecht kann nicht durch ein anderes Unrecht gutgemacht werden. Bestraft werden muss der Täter und nicht das Kind, das am Verbrechen des Vaters keine Schuld trägt.
Für die Mutter kommt zum Trauma der Vergewaltigung ein zweites Trauma hinzu: Die Abtreibung. Eine betroffene Frau sagt: "Die Vergewaltigung habe ich noch verkraftet, aber die Abtreibung war zuviel."
Falls die Mutter das Kind nicht lieben kann, was nach Vergewaltigung immer wieder vorkommt, gibt es die Möglichkeit der Adoption. So wird dem Kind das Leben ermöglicht und der Mutter viel Leid erspart.

g) Soll man Abtreibung bestrafen?

  • Bestraft werden soll nicht die Frau, sondern der Täter (in erster Linie also der Abtreiber). Somit wird die Kommerzialisierung der Abtreibung verhindert.
  • Ziel der Strafe ist nicht Rache, sondern Schutz. Jedes menschliche Leben hat den gleichen Wert, darum soll auch jedes menschliche Leben vor dem Gesetz gleich geschützt sein. Wenn der Mord an einem geborenen Menschen bestraft wird, muss gleiches für den Mord an einem Ungeborenen gelten.
  • Die Strafe schützt nicht nur das Kind, sondern auch die Mutter, die sich auf das Gesetz stützen kann, wenn die Umwelt auf Abtreibung drängt.
"Meine Mutter und mein damaliger Freund haben mich buchstäblich zum Arzt geschleift. Nun ist mein Baby tot! Wer schützt uns Frauen vor Gewalt, wenn wir schwanger werden?" - Zitat einer betroffenen Frau.

"Zurück zu den Engelmacherinnen?"

Das Zahl der Frauen, die durch illegale Abtreibungen verletzt oder gar getötet wurden, wird von den Abtreibungsbefürwortern maßlos übertrieben. Dr. Nathanson, der sich in den USA massiv für die Legalisierung der Abtreibung eingesetzt hat, gesteht seine eigene Vorgangsweise:

"Wir wussten, dass die Gesamtzahl der illegalen Abtreibungen in den USA jährlich etwa 100.000 betrug. Die Anzahl aber, die wir wiederholt - wiederholt! - an die Öffentlichkeit und an die Medien weitergaben, war eine Million ... Wir wussten ebenfalls, dass die Zahl der Frauen, die in den USA jährlich bei illegalen Abtreibungen starben, zwischen 200 und 250 lag. Die Anzahl, die wir beständig wiederholten und an die Medien weitergaben, war 20.000."(Nathanson, Vortrag in Dublin)

Die Forderung, Abtreibung aus Sicherheitsgründen zu legalisieren, ist vergleichbar mit der Forderung Türschlösser zu verbieten, damit sich eventuelle Einbrecher beim Einstieg durch das Fenster nicht verletzen.

h) Sind wir überbevölkert?

Die Industrieländer verzeichnen einen beunruhigenden Geburtenrückgang. Um die Bevölkerungzahl konstant zu halten, sind mehr als zwei Kinder pro Frau notwendig. Der österreichische Durchschnitt liegt aber bei etwa 1,2 Kindern, was zu einer Umkehrung der Bevölkerungspyramide führen wird. Eine Überalterung der Gesellschaft und die einhergehenden sozialen und finanziellen Probleme sind abzusehen.

In den Entwicklungsländern ist folgendes zu beachten:

  • Die Fruchtbarkeitsrate nimmt in jedem Land der Welt ab. Die dafür verantwortlichen Faktoren sind die Bildung der Frau und die Zunahme des Wohlstandes. Laut UNO wird sich die Bevölkerungszahl bei 9 Mrd. einpendeln.
  • Das Wachstum der Nahrungsmittelproduktion (2,1%) ist größer als das Bevölkerungswachstum (1,7%). Nahrungsmittel und Ressourcen reichen für alle, wenn sie gerecht verteilt werden.
  • Hungersnöte werden hauptsächlich durch Kriege und korrupte Regierungen verursacht.
  • Was die Dritte Welt braucht, sind nicht Abtreibung und Verhütung, sondern Bekämpfung der Armut durch gute Entwicklungshilfe und Ausbildung. So wird das Problem an der Wurzel behandelt und die Fruchtbarkeitsrate dämmt sich von selbst ein.

i) Was sagt die Kirche zur Abtreibung?

Ist die Lehre der Kirche biblisch?
Die Bibel lehrt, dass dem Menschen seine Würde bereits vor der Geburt zuteil wird:
"Noch ehe ich dich im Mutterleib formte, habe ich dich ausersehen, noch ehe du aus dem Mutterschoß hervorkamst, habe ich dich geheiligt." (Jer 1,5) "Als ich geformt wurde im Dunkeln, kunstvoll gewirkt in den Tiefen der Erde, waren meine Glieder dir nicht verborgen." (Ps 139,15)

Warum ist die Kirche so eindeutig?
Seine Würde hat sich der Mensch nicht selber zugelegt. Sie entspringt der Tatsache, dass er als einziges Lebewesen nach dem Abbild Gottes geschaffen ist. Im Augenblick der Empfängnis schafft Gott für jeden Menschen eine unsterbliche Seele. Jeden Menschen stattet Gott mit der Fähigkeit aus, ihn zu erkennen und zu lieben. Für jeden Einzelnen ist Christus am Kreuz gestorben. Mit jedem Menschen hat er einen Plan. In diesem Kontext ist das fünfte Gebot "Du sollst nicht morden" verständlich. Wir haben nicht das Recht, über das Leben eines anderen Menschen, der uns an Würde gleich ist, zu verfügen. Darum muss der Mensch in allen Stadien seines Lebens als heilig und unantastbar respektiert werden, wie Johannes Paul II in seiner Enzyklika Evangelium Vitae hervorhebt.

Wie wird Abtreibung von der Kirche bestraft?
Die Kirche verhängt über alle, die an einer Abtreibung beteiligt sind, die Strafe der Exkommunikation. Das Urteil muss im Fall der Abtreibung nicht eigens ausgesprochen werden, sondern tritt mit dem Begehen der Tat automatisch in Kraft. Exkommunikation heißt, dass über die betroffene Person eine "Sperre" verhängt wird, welche sie am Empfang der Sakramente und an der Ausübung kirchlicher Ämter hindert. Sobald der Täter seine Schuld einsieht und sich einem Beichtpriester anvertraut, kann dieser jedoch die "Sperre" lösen und die Lossprechung erteilen.

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